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Samstag, 24. Mai 2014

aus dem factscheet der Anleihe.....// ausbleibender Heilung eines Bruchs der Maximal LTV Klausel.

Kündigungsrechte Bei (i) Verzug bei Zahlungsverpflichtungen aus dieser Anleihe, (ii)
 Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzeröffnung oder Liquidation, (iii)
 ausbleibender Heilung eines Bruchs der Maximal LTV Klausel. Der
 Emittentin steht kein ordentliches Kündigungsrecht zu.

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