Kündigungsrechte Bei (i) Verzug bei Zahlungsverpflichtungen aus dieser Anleihe, (ii)
Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzeröffnung oder Liquidation, (iii)
ausbleibender Heilung eines Bruchs der Maximal LTV Klausel. Der
Emittentin steht kein ordentliches Kündigungsrecht zu.
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